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Auszüge aus der Satzung des Fördervereins:

§ 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr

  1. Der Verein führt den Namen „Förderverein Natur- und Umweltzentrum Vogtland e.V.“.
  2. Der Verein hat seinen Sitz in 08239 Falkenstein, OT Oberlauterbach, Rittergut Adlershof.
  3. Er erlangt Rechtsfähigkeit mit der Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Auerbach.
  4. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins

  1. Der Förderverein „Natur- und Umweltzentrum Vogtland e. V.“ verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke„ der Abgabenordnung.
  2. Zweck des Vereins ist die Förderung und der Betrieb des Natur- und Umweltzentrums Vogtland als Lehr- und Weiterbildungsstätte:
    • zu allgemeinen Themen des Natur- und Umweltschutzes
    • zum Arten- und Biotopschutzes sowie zur Landschaftspflege
    • zur Abfallberatung
    • zu Themen der erneuerbaren Energien (z.B. Biomasse, Photovoltaik)
    • zum traditionellen Handwerk (z.B. Töpfern, Filzen, Spinnen)
    • zur Imkerei
    • zur gesunden Lebensweise
    • Der Verein hat insbesondere:

    • das Natur- und Umweltzentrum Vogtland zu betreiben
    • die Pflege ökologisch wertvoller Flächen im Vogtlandkreis zu fördern und durchzuführen was u. a. auch durch Erwerb oder der Pacht geschehen kann
    • Maßnahmen zum Schutz gefährdeter Tier- und Pflanzenarten anzuregen, zu fördern und durchzuführen
    • die Betreuung artgeschützter Tiere mit dem Ziel einer schnellstmöglichen Wiederfreilassung in die Natur zu fördern
    • Er erlangt Rechtsfähigkeit mit der Eintragung in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Auerbach.
    • Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
    • Öffentlichkeitsarbeit durchzuführen, auch mittels Kursen, Seminaren und Projekten zum Thema „Umweltbildung“ breites Interesse an der heimischen Natur zu wecken
    • wissenschaftliche Arbeiten zur Natur, Umwelt und Siedlungsökologie des Vogtlandkreises und darüber hinaus zu fördern und umzusetzen
    • die Arbeit bei verschiedenen Projekten ist länderübergreifend und dient der Förderung der Völkerverständigung und dem Abbau von Sprachbarrieren
  3. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  4. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen oder durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, begünstigt werden.
  5. Der Verein arbeitet generationsübergreifend und bezieht benachteiligte Personengruppen (z. B. Behinderte, Migranten) aktiv in seine Tätigkeit ein.

§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede volljährige natürliche Person und jede juristische Person werden, die die Ziele und Aufgaben des Vereins unterstützen oder fördern will sowie die Satzung anerkennt.
  2. Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag. Will er dem Antrag nicht stattgeben, entscheidet hierüber die nächste ordentliche Mitgliederversammlung.
  3. Die Mitgliedschaft wird mit dem Beschluss der Mitgliederversammlung wirksam.
  4. Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.
  5. Der Verein kann fördernde Mitglieder aufnehmen.
    • Fördernde Mitglieder sind natürliche und juristische Personen, auch Vereine, Gesellschaften, öffentlich rechtliche Körperschaften sowie Gesellschaften ohne Rechtsfähigkeit, die die Ziele ideell oder materiell unterstützen.
    • Über den Antrag der Aufnahme entscheidet der Vorstand. Für den Austritt und den Ausschluss gilt das gleiche wie bei den ordentlichen Mitgliedern.
    • Fördernde Mitglieder genießen Stimmrecht ( eine Stimme je Mitglied ). Das Stimmrecht kann durch einen Vertreter des Mitglieds ausgeübt werden. Dieser muss bei der Sitzung eine entsprechende Vollmacht präsentieren.
© Natur- und Umweltzentrum Vogtland e.V.